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Apothekerin erklärt einem Kunden Medikamenteninformationen in einer modernen Apotheke.

Apotheker – Gehalt, Aufgaben & Perspektiven

Dr. Eva Birkmann, MBA
Dr. Eva Birkmann, MBA
Lesedauer: 9 Min.
Aktualisiert am: 02.10.2024

Apotheker sind Fachkräfte im Gesundheitswesen, die sich auf die Zubereitung, Kontrolle, Abgabe und Beratung von Medikamenten spezialisieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und -effektivität und bieten essenzielle Informationen über die korrekte und sichere Nutzung von Medikamenten. Neben der Arbeit in öffentlichen Apotheken sind sie auch in Krankenhäusern, der pharmazeutischen Industrie und in Forschungseinrichtungen tätig.

Le­bens­wich­ti­ge Be­ra­tung als Apotheker*

80 % aller Apo­the­kerinnen und Apotheker neh­men eine Tä­tig­keit in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke auf. Eine zen­tra­le Auf­ga­be in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke ist dabei die Ver­tei­lung und der Ver­kauf von ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Me­di­ka­men­ten an Kun­den*, die ein Arzt­re­zept vor­wei­sen kön­nen. Darüber hinaus berät der Apo­the­ker* seine Pa­ti­en­ten* zu Wech­sel­wir­kun­gen und Ver­träg­lich­keit der Me­di­ka­men­te sowie zur sach­ge­rech­ten An­wen­dung und La­ge­rung. Zusätzlich berät er Patienten* zur ge­sun­den Le­bens­führung.

Ferner wer­den in einer Apo­the­ke viele wei­te­re Pro­duk­te ver­kauft, die im wei­tes­ten Sinne mit dem Thema Ge­sund­heit in Ver­bin­dung ste­hen. Dazu ge­hö­ren beispielsweise frei­ver­käuf­li­che Arz­nei­mit­tel wie Hus­ten­saft oder Kopf­schmerz­ta­blet­ten, aber auch Hilfs­mit­tel wie In­ha­la­ti­ons­ge­rä­te oder Fie­ber­ther­mo­me­ter, Kos­me­ti­ka, Pfle­ge­pro­duk­te, Well­ness-Pro­duk­te und Diät­mit­tel. Auch zu die­sen Pro­duk­ten berät und in­for­miert der Apo­the­ker* die Kun­den*.

Ser­vice am Pa­ti­en­ten*

Viele Apo­the­ken bieten außerdem Ser­vice­leis­tun­gen wie Blut­druck­mes­sung, Fern­rei­se-Impf­be­ra­tung, Er­näh­rungs­be­ra­tung oder Hilfe bei der Suche nach einem Arzt* oder einer Selbst­hil­fe­grup­pe an. Ur­sprüng­lich hat ein Apo­the­ker* in ers­ter Linie Arz­nei­mit­tel selbst her­ge­stellt und ver­kauft. Dies ge­schieht heute in öf­fent­li­chen Apo­the­ken nur noch sel­ten. Ge­le­gent­lich wer­den noch Sal­ben oder Cremes her­ge­stellt oder in­di­vi­du­el­le Me­di­ka­men­te, bei­spiels­wei­se für Pa­ti­en­ten* mit Un­ver­träg­lich­kei­ten be­stimm­ter In­halts­stof­fe der in­dus­tri­ell ge­fer­tig­ten Me­di­ka­men­te.

Her­stel­len von Me­di­ka­men­ten

In jedem Fall wer­den nur in klei­nen Men­gen Arz­nei­mit­tel selbst her­ge­stellt. Alle Stof­fe, die dafür ver­wen­det wer­den, müssen vor­her zusätzlich auf ihre Iden­ti­tät geprüft wer­den. Dazu die­nen zum Bei­spiel mi­kro­sko­pi­sche Un­ter­su­chun­gen, che­mi­sche Ana­ly­sen oder Chro­ma­to­gra­phie.

Ebenso werden fer­ti­ge Arz­nei­mit­tel un­ter­sucht. Wer­den Feh­ler oder Un­rein­hei­ten be­merkt, wird dies an den Her­stel­ler wei­ter­ge­lei­tet, um daraufhin eine Über­prüfung ein­zu­lei­ten. Apo­the­ker* leis­ten somit einen wich­ti­gen Bei­trag zur Arz­nei­mit­tel­si­cher­heit.

Was ist das durchschnittliche Gehalt als Apotheker?

Durchschnittsgehalt
55.000 €

brutto pro Jahr

Salary

Das Durchschnittsgehalt als Apotheker beträgt 55.000 €. Die Gehaltsspanne in diesem Berufsfeld reicht von 40.000 € bis 62.300 € .

Ar­beits­zei­ten der Apotheker*

Zudem müssen in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den Nacht- und Wo­chen­end­diens­te ab­ge­leis­tet wer­den, damit in Not­fäl­len immer eine Apo­the­ke er­reich­bar ist. Für die Not­diens­te wech­seln sich die Apo­the­ken der Um­ge­bung ab, was dazu führt, dass Apo­the­ker* in länd­li­chen Um­ge­bun­gen häu­fi­ger eine Nacht „durch­ma­chen“ müssen als die Kol­le­gen in Städ­ten mit vie­len Apo­the­ken. Für die­sen Be­reit­schafts­dienst ist ent­we­der täg­lich oder wö­chent­lich eine an­de­re Apo­the­ke zu­stän­dig.

Kran­ken­haus­apo­the­ke

Neben der öf­fent­li­chen Apo­the­ke gibt es auch die Mög­lich­keit, in einer Kran­ken­haus­apo­the­ke zu ar­bei­ten. Die Tä­tig­keit dort un­ter­schei­det sich in ei­ni­gen Punk­ten von der Ar­beit in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke. Die Auf­ga­be des Apo­the­kers* ist hier die Si­cher­stel­lung der Ver­sor­gung der Pa­ti­en­ten mit Me­di­ka­men­ten. Dazu ge­hö­ren Ein­kauf, Prüfung, La­ge­rung und Her­aus­ga­be der Me­di­ka­men­te. Der Apo­the­ker* muss demnach im Blick haben, wie viel ver­braucht wird, um dafür zu sor­gen, dass im Kran­ken­haus immer genügend Me­di­ka­men­te vor­rä­tig sind.

„Kun­den“ sind hier vor allem Ärzte* und Pfle­ge­per­so­nal des Kran­ken­hau­ses, die der Apo­the­ker* zur An­wen­dung, Wirk­wei­se und Ri­si­ken der Me­di­ka­men­te berät. Das Her­stel­len von Me­di­ka­men­ten hat in der Kran­ken­haus­apo­the­ke einen grö­ße­ren Stel­len­wert als in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke. Das liegt zum einen daran, dass hier grö­ße­re Men­gen be­nö­tigt wer­den, die eine Ei­gen­her­stel­lung loh­nend ma­chen und zum an­de­ren daran, dass hier mehr in­di­vi­du­el­le Re­zep­tu­ren ver­schrie­ben wer­den.

Immer mehr Kran­ken­häu­ser gehen dazu über, Apo­the­ker* auch di­rekt „am Bett des Pa­ti­en­ten*“ in die The­ra­pie ein­zu­bin­den, um durch op­ti­ma­le Ab­stim­mung der Me­di­ka­men­te Kos­ten zu spa­ren und dem Wohl der Pa­ti­en­ten* zu die­nen. Als Mit­glied der Arz­nei­mit­tel­kom­mis­si­on des Kran­ken­hau­ses ist der Apo­the­ker* au­ßer­dem an der Ent­schei­dung be­tei­ligt, wel­che Arz­nei­mit­tel im Kran­ken­haus ver­wen­det wer­den. Im Ge­gen­satz zu öf­fent­li­chen Apo­the­ken, in denen sich die Ar­beits­zeit in der Regel an den La­den­öff­nungs­zei­ten ori­en­tiert, wird in der Kran­ken­haus­apo­the­ke häu­fig im Schicht­dienst ge­ar­bei­tet.

Weg zum Apotheker*

Um sich Apotheker* nennen zu dürfen, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden, die in der Approbationsordnung für Apotheker festgelegt sind. Der Weg beginnt mit einem vierjährigen Pharmaziestudium an einer Universität. Dieses Studium vermittelt sowohl grundlegende als auch spezialisierte Kenntnisse in verschiedenen pharmazeutischen Bereichen. Ergänzt wird das Studium durch praktische Phasen: eine achtwöchige Famulatur, die einem Betriebspraktikum gleichkommt, und ein Jahr praktische Ausbildung nach dem Studium. Von der Famulatur müssen mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden.

Die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Abschnitte gegliedert ist, bildet den Abschluss dieses Weges. Der erste Prüfungsabschnitt findet nach mindestens zwei Studienjahren statt, der zweite nach Abschluss des Studiums und der dritte nach dem praktischen Jahr. Diese Prüfungen bewerten umfassend das theoretische und praktische Wissen der Kandidaten.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsabschnitte und der praktischen Ausbildung kann die Approbation als Apotheker beantragt werden. Diese Approbation ist die offizielle Anerkennung als qualifizierter Apotheker und berechtigt zur Berufsausübung.

Ver­ant­wor­tung für den Pa­ti­en­ten

Der Sinn die­ser stren­gen Re­ge­lung ist klar: Apo­the­ker* haben eine große Ver­ant­wor­tung ge­ge­nüber ihren Kun­den*. Zum Bei­spiel kön­nen nicht er­kann­te Wech­sel­wir­kun­gen mit an­de­ren Me­di­ka­men­ten ge­fähr­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Zudem ist der Apo­the­ker* die letz­te Per­son, die zwi­schen dem Pa­ti­en­ten* und dem Me­di­ka­ment steht.

Nicht immer wis­sen z. B. Fach­ärz­te, wel­che wei­te­ren Me­di­ka­men­te der Pa­ti­ent* von an­de­ren Ärz­ten* ver­schrie­ben be­kom­men hat oder wel­che frei­ver­käuf­li­chen Arz­nei­mit­tel der Pa­ti­ent* ein­nimmt. Es ge­hört daher zur Auf­ga­be des Apo­the­kers*, ab­zu­klä­ren, ob Ri­si­ko­fak­to­ren vor­lie­gen, die gegen die Ein­nah­me des ver­schrie­be­nen Me­di­ka­ments spre­chen. In die­sem Fall setzt sich der Apo­the­ker* mit dem be­treu­en­den Arzt in Ver­bin­dung. Die mehr­jäh­ri­ge Aus­bil­dung zum Apo­the­ker* wird durch eine Tä­tig­keit be­lohnt, die hohes An­se­hen ge­nießt.

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Ver­trau­ens­per­son Apo­the­ker*

Der Beruf des Apothekers* ge­hört zu den Be­ru­fen, denen die Deut­schen am meis­ten ver­trau­en: In einer re­prä­sen­ta­ti­ven Studie des GfK Vereins aus dem Jahr 2018 lan­de­ten sie auf Platz sieben hin­ter Feu­er­wehr­leu­ten*, Sanitätern*, Kran­ken­schwes­tern, Ärzten*, Lokführern* und Piloten*. 87 % der be­frag­ten Deut­schen spra­chen Apo­the­kern* „sehr hohes“ bzw. „ziem­lich hohes“ Ver­trau­en aus.

Die Aus­sich­ten auf eine feste An­stel­lung in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke sind gut. Au­ßer­dem eig­net sich der Beruf als Apotheker* gut zur Ver­ein­ba­rung von Beruf und Fa­mi­lie. In fast jedem Ort gibt es min­des­tens eine Apo­the­ke. Dies er­mög­licht, sei­nen Wohn­ort re­la­tiv frei zu wäh­len, ohne Rück­sicht dar­auf, wo pas­sen­de Un­ter­neh­men an­ge­sie­delt sind oder weite An­fahrts­we­ge in Kauf ge­nom­men wer­den. Zudem ge­stat­ten ge­re­gel­te Ar­beits­zei­ten eine gute Pla­nung des All­tags. In grö­ße­ren Apo­the­ken ist es zudem oft mög­lich, in Teil­zeit zu ar­bei­ten.

Als ap­pro­bier­ter Apo­the­ker* kann man sich mit einer ei­ge­nen Apo­the­ke selbst­stän­dig ma­chen, wenn das nö­ti­ge Ka­pi­tal vor­han­den ist. Dabei müssen zahl­rei­che Be­stim­mun­gen be­ach­tet wer­den, zum Bei­spiel zu Be­triebs­räu­men und Ar­beits­recht. Auch die sich stän­dig än­dern­den Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen muss der Apo­the­ker* ken­nen und im Auge be­hal­ten, um sie um­set­zen zu kön­nen. Buch­hal­te­ri­sche Auf­ga­ben wer­den in der Regel nach La­den­schluss er­le­digt.

Wich­ti­ge Fä­hig­kei­ten sind neben Fach­kennt­nis­sen eine sehr gute Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit und Em­pa­thie ge­ge­nüber den Kun­den. Selbst­stän­di­ge Apo­the­ker* be­nö­ti­gen au­ßer­dem kauf­män­ni­sche Kennt­nis­se, um die Apo­the­ke wirt­schaft­lich zu führen, sowie die Fä­hig­keit zur Per­so­nal­führung und evtl. Schu­lung oder Aus­bil­dung von Mit­ar­bei­tern*. Apo­the­ker*, die in einer Kran­ken­haus­apo­the­ke ar­bei­ten möch­ten, soll­ten mit Schicht­dienst zu­recht­kom­men.

Eine Pro­mo­ti­on ist für eine Tä­tig­keit in einer öf­fent­li­chen Apo­the­ke nicht nötig, kann aber in an­de­ren Be­rei­chen dennoch sinn­voll sein. Mög­lich­kei­ten zur be­ruf­li­chen Ver­än­de­rung sind zum Bei­spiel ein Ein­stieg als Sa­ni­täts­of­fi­zier* bei der Bun­des­wehr, ein Wech­sel in die phar­ma­zeu­ti­sche In­dus­trie oder an eine Hoch­schu­le.

Apotheker* Gehalt in Deutschland

Das Gehalt von Apothekern hat sich 2023 in Deutschland signifikant weiterentwickelt, reflektierend die Anpassungen im Gehaltstarifvertrag, ausgehandelt zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA. Diese Veränderungen betreffen Apothekerinnen und Apotheker landesweit, mit spezifischen Regelungen für Sachsen und Nordrhein aufgrund separat verhandelter Tarifverträge.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag, der eine Erhöhung der monatlichen Gehälter vorsieht. So erhielten PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) ab 2022 eine Erhöhung um 225 Euro, während PTA (Pharmazeutisch-technische Assistenten), PI (Pharmazie-Ingenieure) und Approbierte eine Erhöhung um 200 Euro erfuhren. Diese Sockelbeträge gelten für alle Berufsjahresgruppen. Ab dem 1. Januar 2023 wurde eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent umgesetzt.

Die Ausbildungsvergütungen wurden ebenfalls angepasst. So erhielten Pharmazeuten und Pharmazeutinnen im Praktikum (PhiP) ab Januar 2022 eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.010 Euro, die ab 2023 auf 1.040 Euro stieg. PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten bekommen seit Januar 2022 monatlich 770 Euro, und PKA-Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr 770 Euro, im zweiten Jahr 825 Euro und im dritten Jahr 880 Euro.

Die Tarifverträge sind nur verpflichtend, wenn sowohl der Apothekeninhaber als auch der Angestellte Mitglieder ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder ADEXA) sind. ADEXA zielt mit ihrer Tarifpolitik auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in öffentlichen Apotheken ab, einschließlich der Erhöhung der Gehälter und der Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsplätze.

Wo gibt es aktuell die meisten Apotheker Jobs?

In der unten stehenden Tabelle sind die Ergebnisse der Tarfiverhandlungen zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken; gültig ab dem 1. Januar 2023:

BruttomonatsgehaltNotdienstzulage (18:30-22:00 Uhr)Notdienstzulage (22:00-8:00 Uhr)Wochenendzulage
1. Jahr3.895 €79 €124 €236 €
2.-5. Jahr4.013 €81 €128 €244 €
6.-10. Jahr4.296€87 €137 €261 €
ab 11. Jahr4.679 €95 €149 €284 €

Quelle: Gehaltstarifvertrag – Adexa

Erfolgsfaktoren für Apotheker*

  • Erfolgreich abgeschlossenes Pharmaziestudium
  • Approbation
  • Kommunikationsfähigkeit, Empathie
  • Beratungsgespräche führen können
  • Serviceorientierung
  • Kaufmännische Kenntnisse (insbes. bei Selbstständigkeit)
  • Bereitschaft zu Notdienst (öff. Apotheke) bzw. Schichtdienst (Krankenhausapotheke)
  • Führungsqualitäten
  • Kenntnis einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen
Dr. Eva Birkmann, MBA

Dr. Eva Birkmann, MBA

Dr. Eva Birkmann ist promovierte Naturwissenschaftlerin und Wirtschaftswissenschaftlerin. Als Geschäftsführerin von jobvector ist sie als anerkannte Autorin von Ratgeber-Artikeln zum Thema MINT-Karriere und Fachbeiträgen für Recruiting und Personalwirtschaft tätig.
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