„Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „Zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – in Arbeitszeugnissen gibt es einen eigenen Code mit definierten Bedeutungen für die Beurteilung der Fähigkeiten und der Leistungsbereitschaft. Hier erklären wir dir, welche Note dein Arbeitszeugnis hat.
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Die zusammenfassende Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten wird meist im letzten Abschnitt des Arbeitszeugnisses beschrieben. Oft werden Formulierungen wie „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „Zu unserer vollsten Zufriedenheit“ genutzt. Arbeitszeugnisse sollen wohlwollend formuliert werden (§ 109 der Gewerbeordnung). Ist dies nicht der Fall, kann ein Rechtsanspruch auf Änderung entstehen. Daher bedienen sich Arbeitgeber fester Formulierungen für die Bewertung im Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis. Personalprofis können sofort ablesen, welche Note dein Arbeitszeugnis hat, also wie die Arbeitsleistung abschließend beurteilt wurde. Hier findest du, welche Noten sich hinter gängigen Bewertungsklauseln im Arbeitszeugnis verbergen.
Die Formulierung „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht der Note „Gut“. Achtung, es kommt auf das Detail an. Fehlt der zeitliche Bezug, also das Wort „stets“ und die Formulierung lautet „zu unserer vollen Zufriedenheit“, ist das Arbeitszeugnis in die Note befriedigend einzustufen. Wird anstatt „vollen“ das Wort „vollsten“ genutzt, also „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, entspricht die Bewertung sogar der Note „sehr gut“.
„Zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht der Note „befriedigend“ im Arbeitszeugnis. Ist die Bewertung um das Wort stets zu „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ergänzt, dann entspricht das Arbeitszeugnis der Note „gut“. Fehlt das Wort „vollen“ und es heißt „zu unserer Zufriedenheit“, dann entspricht das Arbeitszeugnis der Note „ausreichend“.
„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Bestnote, also der Note sehr gut im Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass der zeitliche Bezug durch das Wort „Stets“ ausgedrückt wird. Das bewertet die zeitliche Konstanz der sehr guten Leistung. Schon eine kleine Abweichung in der Formulierung, z.B. das Wort „vollen“ anstatt „vollsten“, oder das Fehlen des Wortes „stets“, bedeutet, dass die Gesamtnote des Arbeitszeugnisses einer guten, aber nicht mehr einer sehr guten Bewertung gleichzusetzen ist. Für die Bestnote ist also die genaue Formulierung „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entscheidend.
Hier findest du eine Übersicht der gängigsten Formulierungen zur Bewertung deines Arbeitszeugnisses und die entsprechenden Noten.
Note im Arbeitszeugnis | Formulierung |
---|---|
sehr gut (Note 1) | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ |
gut (Note 2) | „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ |
befriedigend (Note 3) | „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“ |
ausreichend (Note 4) | „zu unserer Zufriedenheit” |
Sollten in deinem Arbeitszeugnis andere Formulierungen genutzt worden sein, kannst du die Noten den Ausdrücken in der zusammenfassenden Tabelle anlehnen. Andere Bezeichnungen zur abschließenden Bewertung im Arbeitszeugnis mögen von Vorgesetzten, die nicht geübt sind, Arbeitszeugnisse zu schreiben, vielleicht gut gemeint sein. Es besteht jedoch leicht die Gefahr, dass diese nicht eindeutig für die entsprechende Note zugeordnet werden können.
Da die Formulierungen für die Noten im Arbeitszeugnis so ähnlich klingen, kommt es auf jedes Wort im Detail an. Hier haben wir Tipps, die dir helfen, die Note deines Arbeitszeugnisses zu verstehen.
Das Wort „stets“ ist im Arbeitszeugnis ein Schlüsselwort. Es drückt die kontinuierliche Leistung über die gesamte Beschäftigungszeit aus. Wird es in Verbindung mit einem „vollsten“ verwendet, also „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, drückt es eine sehr gute Leistung aus und entspricht der Note 1. Steht es in Verbindung mit „vollen“ also „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht es einer guten Leistung und damit der Schulnote 2.
Dein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das dein Arbeitgeber dir als Nachweis über die Zeit, die du im Unternehmen verbracht hast, ausstellt. Es zeigt auf, wie lange du dort gearbeitet hast, welche Position du hattest und wie die Art deines Arbeitsverhältnisses war. Darüber hinaus gibt es Auskunft über dein Verhalten am Arbeitsplatz und bewertet die Leistungen, die du während deiner Anstellung erbracht hast. Laut § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dein Arbeitgeber muss darin deine Arbeit nicht nur wahrheitsgetreu und fehlerfrei beschreiben, sondern auch in einem wohlwollenden Licht darstellen. Denk daran, dass du nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bis zu drei Jahre Zeit hast, dieses Zeugnis einzufordern – danach verjährt dein Anspruch darauf.
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses gibt. Zusätzlich informiert es über Verhalten des Arbeitnehmers und bewertet die erbrachten Leistungen. Wenn man von einem Arbeitszeugnis spricht ist in den meisten Fällen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemeint. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die unterschiedliche Zwecke erfüllen und verschiedene Informationen über die Beschäftigungszeit enthalten.
Arbeitszeugnisse sind wichtig für Bewerbungen auf neue Stellen. Daher solltest du immer darauf achten, dass dein Arbeitszeugnis deine Qualifikationen und Fachkenntnisse enthält und die Note in deinem Arbeitszeugnis deinen Erwartungen entspricht.