„TVöD Bund“ steht für „Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund“ und regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 6 steht für die Entgeltgruppe 6.
Die Entgeltgruppe 6 richtet sich an Angestellte im öffentlichen Dienst mit einer abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Die Eingruppierung in E 6 entspricht dem mittleren Dienst bei Beamten und gilt für Aufgaben, die eine gründliche Fachkenntnis erfordern.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 6 beim TvöD Bund zwischen 3.042 € und 3.708 € brutto im Monat. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Dabei erfolgt die Einordnung in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. So startet man in der Regel in Stufe 1 und steigt mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zu Stufe 6 auf, wobei auch das Gehalt steigt.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu gehören beispielsweise Angestellte in Bundesministerien, Bundesbehörden wie dem Umweltbundesamt oder dem Bundeskriminalamt sowie in Einrichtungen des Bundes, wie der Deutschen Rentenversicherung.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD E 6 | 1 | 3.042,04 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD E 6 | 2 | 3.236,55 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 6 | 3 | 3.372,94 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 6 | 4 | 3.507,92 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD E 6 | 5 | 3.640,49 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD E 6 | 6 | 3.708,02 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD E 6 | 1 | 39.242,32 € |
TVöD E 6 | 2 | 41.751,50 € |
TVöD E 6 | 3 | 43.510,93 € |
TVöD E 6 | 4 | 45.252,17 € |
TVöD E 6 | 5 | 46.962,32 € |
TVöD E 6 | 6 | 47.833,46 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach seiner dreijährigen Berufsausbildung in die Entgeltgruppe E 6 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 3.042,04 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 6 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 6 zum Beispiel rund 1.521 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.