„TVöD Bund“ steht für den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes“ und regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 5 steht für die Entgeltgruppe 5.
Die Entgeltgruppe 5 richtet sich an Angestellte im öffentlichen Dienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Typischerweise sind dies Tätigkeiten, die weniger spezialisierte Fachkenntnisse als in höheren Entgeltgruppen erfordern, jedoch über Routineaufgaben hinausgehen. Die Eingruppierung in E 5 entspricht in etwa dem mittleren Dienst bei Beamten und umfasst Aufgaben, die systematisches Arbeiten und eine gewisse Eigenverantwortung erfordern.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 5 beim TvöD Bund zwischen 2.916 € und 3.573 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Die Einordnung erfolgt in Stufen, wobei der Einstieg in Stufe 1 erfolgt und mit zunehmender Erfahrung bis zur Stufe 6 aufgestiegen wird, was eine entsprechende Erhöhung des Gehalts mit sich bringt.
Der TVöD Bund gilt für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen. Dazu zählen beispielsweise Angestellte in Bundesministerien, Bundesbehörden wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder dem Statistischen Bundesamt sowie in anderen Einrichtungen des Bundes, wie der Deutschen Rentenversicherung.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
TVöD E 5 | 1 | 2.928,99 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD E 5 | 2 | 3.117,67 € | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 5 | 3 | 3.245,11 € | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD E 5 | 4 | 3.380,06 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD E 5 | 5 | 3.505,47 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD E 5 | 6 | 3.570,28 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausführen kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
---|---|---|
TVöD E 5 | 1 | 37.783,97 € |
TVöD E 5 | 2 | 40.217,94 € |
TVöD E 5 | 3 | 41.861,92 € |
TVöD E 5 | 4 | 43.602,77 € |
TVöD E 5 | 5 | 45.220,56 € |
TVöD E 5 | 6 | 46.056,61 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wenn ein Beschäftigter nach seiner Berufsausbildung in die Entgeltgruppe E 5 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 2.928 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 5 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 5 beispielsweise rund 1.458 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet.
Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TVöD dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.