Der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen von Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung E 4 steht für die Entgeltgruppe 4, die für einfache Tätigkeiten vorgesehen ist, die keine besondere berufliche Qualifikation oder Fachkenntnisse erfordern.
Die Entgeltgruppe 4 umfasst Beschäftigte, die einfache Tätigkeiten ausführen, oft mit begrenztem Entscheidungs- und Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben erfordern in der Regel keine spezifische Berufsausbildung, sondern eher praktische Kenntnisse, die im Arbeitsalltag erworben werden. Typische Tätigkeiten in dieser Gruppe können z.B. Assistenztätigkeiten oder einfache Verwaltungsaufgaben sein.
Seit dem 1. März 2024 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe E 4 beim TvöD Bund zwischen 2.802 € und 3.411 € brutto. Die genaue Vergütung hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab. Dabei erfolgt die Einordnung in Stufen, die sich an der jeweiligen Berufserfahrung orientieren. Man startet in der Regel in Stufe 1 und steigt mit zunehmender Erfahrung und Dienstzeit bis zur Stufe 6 auf, was eine entsprechende Erhöhung des Gehalts mit sich bringt.
Der TVöD Bund ist der Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten im Arbeitsverhältnis zum Bund gilt. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter in der Poststelle, Lagerarbeiter, Hausmeister oder Helfer in der Verwaltung, die einfache administrative oder unterstützende Aufgaben übernehmen. Auch Angestellte, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken oder Rathäusern einfache Service– oder Hilfstätigkeiten ausführen, fallen häufig in diese Entgeltgruppe.
Inhalt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung | Voraussetzungen |
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TVöD 4 | Stufe 1 | 2.802,62 € | ohne Berufserfahrung |
TVöD 4 | Stufe 2 | 2.993,55 € | mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 4 | Stufe 3 | 3.153,75 € | mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
TVöD 4 | Stufe 4 | 3.253,48 € | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
TVöD 4 | Stufe 5 | 3.353,20 € | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
TVöD 4 | Stufe 6 | 3.411,60 € | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
„Einschlägige Berufserfahrung“ bezieht sich auf berufliche Erfahrungen, die spezifisch für die Aufgaben der neuen Stelle relevant sind. Sie liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit inhaltlich stark mit der neuen Position übereinstimmt, sodass der Arbeitnehmer ohne längere Einarbeitung seine neue Aufgabe ausüben kann. Diese Erfahrung muss in einer vergleichbaren oder der gleichen Tätigkeit erworben worden sein und wird bei der Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst berücksichtigt
Entgeltgruppe | Stufe | Vergütung |
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TVöD 4 | 1 | 36.153,80 € |
TVöD 4 | 2 | 38.616,80 € |
TVöD 4 | 3 | 40.683,38 € |
TVöD 4 | 4 | 41. 969,89 € |
TVöD 4 | 5 | 43.256,28 € |
TVöD 4 | 6 | 44.009,64 € |
Wenn ein Beschäftigter ohne spezifische Qualifikation in die Entgeltgruppe E 4 eingestellt wird, beginnt er in Stufe 1 mit einem monatlichen Gehalt von 2.802,62 €.
Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe E 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise 50 % der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten arbeitet, erhält er auch 50 % des Vollzeitgehalts, das in der Entgeltgruppe 4 für seine Stufe vorgesehen ist. Bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (statt 40 Stunden) würde ein Beschäftigter in der Stufe 1 der E 4 zum Beispiel rund 1401,31 € brutto verdienen.
Die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Stufe verbringt, um in die nächste Stufe aufzusteigen, wird durch Teilzeitarbeit nicht verlängert. Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Disclaimer
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