Wenn dein Bruttogehalt 4600 Euro beträgt, variiert dein monatliches Nettogehalt zwischen 2302 und 3239 Euro, abhängig von deiner Steuerklasse. Das entspricht einem jährlichen Nettoverdienst etwa im Bereich von 27624 bis 38856 Euro. Wie hoch dein tatsächlich verfügbares Einkommen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die entsprechende Steuerklasse. Während du in Steuerklasse 3 mit rund 3239 Euro das Maximum an Nettogehalt erzielen kannst, bleiben in Steuerklasse 6 ungefähr 2302 Euro übrig.
Von deinem Bruttolohn gehen Beiträge für die Lohnsteuer, Renten- und Krankenversicherung sowie für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bist du dazu kirchensteuerpflichtig, wird auch diese abgezogen. Der Solidaritätszuschlag ist meist nicht mehr relevant, könnte aber bei einem deutlich höheren Einkommen wieder zu tragen kommen.
Ebenso beeinflusst die Steuerklasse die Nettoauszahlung. Personen ohne Kinder zahlen in Steuerklasse 1 mehr, wohingegen Verheiratete oder Eltern wie in Steuerklasse 3 oder 2 mit größeren Freibeträgen andere Vorteile genießen und mehr vom Brutto übrig behalten. Auch die Art deiner Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat versichert), Kinderfreibeträge und eine mögliche betriebliche Altersvorsorge spielen eine Rolle für das Nettogehalt. Die betriebliche Altersvorsorge senkt das Nettoeinkommen zwar kurzfristig, bietet jedoch langfristige Sicherheiten fürs Alter.
Inhalt
In Steuerklasse 1 befinden sich überwiegend alleinstehende Personen ohne Kinder wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Alleinerziehendenentlastungsbetrag besitzen. Diese Steuerklasse gilt als Standard für Alleinstehende ohne Kinder.
Der größte Anteil der Abzüge in Steuerklasse 1 geht an die Lohnsteuer, die vom Bruttogehalt berechnet wird. Es folgen 9,3 % für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Zusätzlich zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei der Beitrag für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % beträgt. Schließlich wird 1,3 % deines Bruttogehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Ist eine kirchliche Steuerpflicht gegeben, so erhöht sich die Steuerlast um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, abhängig vom Bundesland.
Für die folgende Berechnung nehmen wir an, dass es sich um eine alleinstehende Person ohne Kinder handelt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
1 | Lohnsteuer | 712,16 € |
1 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
1 | 9 % Kirchensteuer | 64,09 € |
1 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
1 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
1 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
1 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
1 | 2,3 % Pflegeversicherung | 105,80 € |
1 | Nettolohn | 2.855,45 € |
Steuerklasse 2 zielt vor allem auf alleinerziehende Personen ab, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen können. Diese Kategorie umfasst Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die mit mindestens einem Kind im selben Haushalt leben und Kindergeld beziehen. Aufgrund des Entlastungsbetrags fällt die Lohnsteuer niedriger aus als in Steuerklasse 1, was zu einem höheren Nettoverdienst führt.
Auch hier gibt es festgelegte Abzüge. Der größte Teil entfällt auf die Lohnsteuer, die mit dem Entlastungsbetrag berechnet wird. Es folgen 9,3 % des Bruttogehalts für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,525 % oder 1,775 % für kinderlose Personen über 23 Jahre. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 % des Bruttogehalts abgezogen. Die kirchliche Steuerpflicht zieht zusätzlich 8 bis 9 % der Lohnsteuer nach sich, je nach Bundesland.
Für die folgende Berechnung wird angenommen, dass eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 berücksichtigt wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
2 | Lohnsteuer | 604,91 € |
2 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
2 | 9 % Kirchensteuer | 33,24 € |
2 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
2 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
2 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
2 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
2 | 1,5 % Pflegeversicherung | 78,20 € |
2 | Nettolohn | 3.021,15 € |
In Steuerklasse 3 sind größtenteils verheiratete Arbeitnehmende, deren Partner wenig oder kein Einkommen beziehen. Diese Regelung wird typischerweise von Paaren genutzt, wobei der Hauptverdiener die Steuerklasse 3 wählt, während der Partner mit geringerem Verdienst in Steuerklasse 5 gerechnet wird. Durch die großzügigen Freibeträge wird die Lohnsteuer stark reduziert, was dem Hauptverdiener ein höheres Nettoeinkommen beschert.
Abzüge in der Steuerklasse 3 sind geregelt. Der Hauptanteil ist die Lohnsteuer, die dank der erhöhten Freibeträge reduziert wird. Ebenfalls werden 9,3 % des Bruttogehalts für die Rentenversicherung und etwa 7,3% für die Krankenversicherung fällig. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 %. In die Arbeitslosenversicherung gehen 1,3 % des Bruttogehalts. Bist du kirchensteuerpflichtig, können 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland, zusätzlich anfallen.
In unseren Berechnungen gehen wir von einem verheirateten Arbeitnehmer aus, dessen Partner ein geringes oder gar kein Einkommen hat und der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
3 | Lohnsteuer | 360,66 |
3 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
3 | 9 % Kirchensteuer | 32,45 € |
3 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
3 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
3 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
3 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
3 | 2,3 % Pflegeversicherung | 105,80 € |
3 | Nettolohn | 3.238,59 € |
Die Steuerklasse 4 gilt in der Regel für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner ebenfalls dieser Steuerklasse angehört und ein ähnliches Einkommen haben. Diese Steuerklasse ist ideal für Paare mit etwa gleich hohem Einkommen, um eine ausgewogene Steuerverteilung zu gewährleisten.
Die Abzüge sind hier einheitlich und beinhalten diverse Punkte. Der höchste Posten bleibt die Lohnsteuer, die ohne spezifische Freibeträge für den Partner berechnet wird. Weitergehend fließen 9,3 % deines Bruttogehalts in die Rentenversicherung und etwa 7,3 % in die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre steigen diese auf 2,3 %, während die Arbeitslosenversicherung 1,3 % des Bruttogehalts abzieht. Ist eine kirchliche Steuerpflicht gegeben, fallen 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer zusätzlich an.
In unserer Beispielberechnung nehmen wir an, dass ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Partner ebenfalls in Steuerklasse 4 berücksichtigt wird und der Kinderfreibetrag bleibt ohne Einfluss.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
4 | Lohnsteuer | 712,16 € |
4 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
4 | 9 % Kirchensteuer | 64,09 € |
4 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
4 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
4 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
4 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
4 | 2,3 % Pflegeversicherung | 105,80 € |
4 | Nettolohn | 2.855,45 € |
Die Steuerklasse 5 ist maßgeblich für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner der Steuerklasse 3 zugeordnet ist und mehr verdient. Dies ermöglicht es dem Hauptverdiener, Steuerklasse 3 zu nutzen, während der Partner mit weniger Einkommen die Steuerklasse 5 bedient, was für sie/ihn zu einer erhöhten Lohnsteuer führt.
Hier sind die Abzüge höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge berechnet wird. Die Anteile für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (circa 7,3 %) bleiben konstant. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre variiert er auf 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % vom Bruttogehalt ab. Eine eventuell höhung der Kirchensteuer kann sprachlich klimatisiert 8 bis 9 % der Lohnsteuer bedeuten.
Hierbei nehmen wir, dass es sich um eine verheiratete Person mit einem Partner in Steuerklasse 3 handelt und der Kinderfreibetrag wird nicht beachtet.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
5 | Lohnsteuer | 1175,25 € |
5 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
5 | 9 % Kirchensteuer | 105,77 € |
5 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
5 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
5 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
5 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
5 | 2,3 % Pflegeversicherung | 105,80 € |
5 | Nettolohn | 2.350,68 € |
Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer dabei, die neben ihrem Hauptjob auch andere Beschäftigungen ausüben. Da in dieser Klasse keine Freibeträge beachtet werden, sind die Abzüge höher, was zu einem geringeren Nettoeinkommen führt.
In Steuerklasse 6 werden die Abzüge ohne Berücksichtigung von Freibeträgen berechnet. Dennoch bedeuten sie dieselben Abzüge wie in anderen Steuerklassen: Etwa 9,3 % des Bruttogehalts gehen an die Rentenversicherung und circa 7,3 % an die Krankenversicherung. Weiterhin gelten für die Pflegeversicherung 1,7 %, während kinderlose Personen über 23 Jahre mit 2,3 % belastet werden. Die Arbeitslosenversicherung beträgt 1,3 % des Bruttogehalts. Bist du kirchensteuerpflichtig, fällt eine zusätzliche Steuer von 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Region an.
Unsere Berechnungen beziehen sich auf eine zweite Tätigkeit, bei der der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.600 € |
---|---|---|
6 | Lohnsteuer | 1219,50 € |
6 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
6 | 9 % Kirchensteuer | 109,75 € |
6 | 9,3 % Rentenversicherung | 427,80 € |
6 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 59,80 € |
6 | 7,3 % Krankenversicherung | 338,10 € |
6 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 36,80 € |
6 | 2,3 % Pflegeversicherung | 105,80 € |
6 | Nettolohn | 2.302,45 € |