Gehst du von einem Bruttogehalt in Höhe von 4300 Euro aus, so liegt dein monatliches Nettogehalt je nach Steuerklasse zwischen 2176 und 3068 Euro. Dies ergibt ein jährliches Nettoeinkommen von ungefähr 26112 bis 36816 Euro. Die exakte Höhe deines Nettogehalts hängt von Faktoren wie der Lohnsteuer, den Sozialabgaben sowie der Steuerklasse ab. In Steuerklasse 3 ist mit einem Nettogehalt von etwa 3068 Euro zu rechnen, während in Steuerklasse 6 lediglich rund 2176 Euro verbleiben.
Von deinem Bruttolohn werden Abzüge für die Lohnsteuer, Rentenversicherung, die Krankenversicherung sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Ist die Kirchensteuer für dich relevant, wird dieser Betrag ebenfalls abgezogen. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist, kann aber bei gestiegenem Einkommen wieder in Erscheinung treten.
Die Unterschiede zwischen den Steuerklassen resultieren aus den jeweiligen Lebenssituationen: Ledige ohne Nachwuchs tragen in Steuerklasse 1 eine höhere Steuerlast, während verheiratete Personen oder Eltern beispielsweise in Steuerklasse 3 oder 2 durch großzügigere Freibeträge mehr Nettolohn erhalten können. Weitere Faktoren wie die Art der Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder auch die betriebliche Altersvorsorge können das Nettogehalt beeinflussen. Eine betriebliche Altersvorsorge kann im Hier und Jetzt das Nettogehalt senken, bietet langfristig jedoch finanzielle Sicherheit im Ruhestand.
Inhalt
In Steuerklasse 1 finden sich vornehmlich alleinstehende Menschen ohne Kinder wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, denen der Entlastungsbetrag fĂĽr Alleinerziehende nicht zusteht. Diese Steuerklasse ist die Standardkategorie fĂĽr kinderlose Singles.
Der wesentliche Teil der Abgaben in Steuerklasse 1 betrifft die Lohnsteuer, die aus dem Bruttogehalt abgeleitet wird. Es schließen sich Beiträge zur Rentenversicherung mit einem Satz von 9,3 % an sowie die Krankenversicherung mit etwa 7,3 %. Zudem zahlst du 1,7 % für die Pflegeversicherung; kinderlose Personen über 23 Jahre haben indes einen Satz von 2,3 %. Zuletzt wird für die Arbeitslosenversicherung ein Beitrag von 1,3 % vom Brutto abgezogen. Eine mögliche Kirchensteuerpflicht erhöht die Steuerlast um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, was bundeslandabhängig ist.
FĂĽr die im Folgenden aufgefĂĽhrte Berechnung gehen wir von einer alleinstehenden Person ohne Kinder aus.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
1 | Lohnsteuer | 632,58 |
1 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
1 | 9 % Kirchensteuer | 56,93 € |
1 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
1 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
1 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
1 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
1 | 2,3 % Pflegeversicherung | 98,90 € |
1 | Nettolohn | 2.705,34 € |
Steuerklasse 2 ist primär für alleinerziehende Arbeitnehmer bestimmt, die vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren können. Diese Steuerkategorie gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Kindergeld erhalten. Aufgrund des Entlastungsbetrags fällt die Lohnsteuer niedriger aus als in Steuerklasse 1, was ein höheres Nettogehalt ermöglicht.
Auch in dieser Steuerklasse sind die Abzüge normiert. Der Löwenanteil geht an die Lohnsteuer, die unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags berechnet wird. Die Rentenversicherung deckt 9,3 % des Bruttolohns ab, während für die Krankenversicherung rund 7,3 % abgezogen werden. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % oder 1,775 % für Kinderlose über 23. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung beträgt 1,3 % des Bruttolohns. Eine Kirchensteuerpflicht bringt zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland, mit sich.
Wir setzen in der Berechnung eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 voraus.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
2 | Lohnsteuer | 528,25 € |
2 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
2 | 9 % Kirchensteuer | 27,08 € |
2 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
2 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
2 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
2 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
2 | 1,5 % Pflegeversicherung | 73,10 € |
2 | Nettolohn | 2.812,78 € |
Steuerklasse 3 richtet sich an Ehepaare, bei denen der Ehepartner nur über geringe oder gar keine Einkünfte verfügt. In der Regel wird diese Steuerklasse von Paare gewählt, bei denen der Hauptverdiener Steuerklasse 3 nutzt, während der Partner mit geringem Einkommen der Steuerklasse 5 zugeordnet ist. Die Lohnsteuer ist dank umfassender Freibeträge deutlich geringer, was ein höheres Nettoeinkommen für den Hauptverdiener bedeutet.
Die Abzüge innerhalb von Steuerklasse 3 sind standardisiert. Der Hauptteil der Abgaben entfällt auf die Lohnsteuer, die aufgrund der umfangreichen Freibeträge reduziert ist. Außerdem fallen Beiträge für die Rentenversicherung mit 9,3 % des Bruttogehalts an sowie etwa 7,3 % für die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre steigt er auf 2,3 %. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 % des Bruttogehalts berechnet. Je nach Bundesland kann eine Kirchensteuer von 8 bis 9 % der Lohnsteuer zusätzlich anfallen.
Unsere Beispielrechnung basiert auf einem verheirateten Arbeitnehmer, dessen Partner geringe oder keine EinkĂĽnfte hat und bei dem der Kinderfreibetrag unberĂĽcksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
3 | Lohnsteuer | 299,33 € |
3 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
3 | 9 % Kirchensteuer | 26,93 € |
3 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
3 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
3 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
3 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
3 | 2,3 % Pflegeversicherung | 98,90 € |
3 | Nettolohn | 3.068,59 € |
Häufig werden verheiratete Arbeitnehmer in Steuerklasse 4 eingeordnet, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist und ein ähnliches Einkommen erzielt. Diese Steuerklasse sorgt für eine ausgewogene Steuerbelastung unter Paaren mit nahezu gleichem Einkommen.
Die Abzüge sind standardmäßig festgelegt und greifen zahlreiche Aspekte auf. Der größte Anteil entfällt auf die Lohnsteuer, die ohne zusätzliche Freibeträge für den Partner berechnet wird. Zusätzlich zahlen die Arbeitnehmer 9,3 % ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung und etwa 7,3 % in die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung schlägt mit 1,7 % zu Buche, und für Kinderlose über 23 Jahre mit 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung kostet weitere 1,3 % des Bruttolohns. Sollte eine Kirchensteuerpflicht bestehen, kommen noch einmal 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
Unser Beispielannahme basiert auf einem verheirateten Arbeitnehmer, dessen Partner ebenfalls der Steuerklasse 4 zugeordnet ist und bei welchem der Kinderfreibetrag unberĂĽcksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
4 | Lohnsteuer | 632,58 € |
4 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
4 | 9 % Kirchensteuer | 56,93 € |
4 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
4 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
4 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
4 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
4 | 2,3 % Pflegeversicherung | 98,90 € |
4 | Nettolohn | 2.705,34 € |
Die Steuerklasse 5 ist für verheiratete Berufstätige gedacht, deren Ehepartner in Steuerklasse 3 und der Hauptverdiener ist. Diese Kombination erlaubt es, dass der dominierende Verdiener den Vorteil der Steuerklasse 3 nutzt, während der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die höhere Steuerbelastung in Steuerklasse 5 trägt.
Die Abzüge in dieser Klasse sind höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge festgelegt wird. Die Beiträge für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (etwa 7,3 %) bleiben unverändert. Der Betrag für die Pflegeversicherung liegt bei 1,7 %, und für Kinderlose über 23 Jahre bei 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttolohns ab. Je nach Bundesland kann eine Kirchensteuerpflicht von 8 bis 9 % der Lohnsteuer anfallen.
Wir setzen voraus, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, deren Partner in Steuerklasse 3 ist, wobei der Kinderfreibetrag unberĂĽcksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
5 | Lohnsteuer | 1073,75 € |
5 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
5 | 9 % Kirchensteuer | 96,63 € |
5 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
5 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
5 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
5 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
5 | 2,3 % Pflegeversicherung | 98,90 € |
5 | Nettolohn | 2.224,47 € |
Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer, die neben ihrem ersten Beschäftigungsverhältnis noch weitere Jobs ausüben. Da in dieser Kategorie keine Freibeträge angewandt werden, sind die Steuern besonders hoch, was das Nettogehaltsniveau verringert.
In Steuerklasse 6 erfolgt der Steuereinzug ohne Freibeträge. Dennoch gelten die normalen Abgaben wie in den anderen Klassen: Etwa 9,3 % des Bruttogehalts entfallen auf die Rentenversicherung, rund 7,3 % auf die Krankenversicherung. Hinzu kommen 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei der Satz für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % beträgt. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung macht 1,3 % des Bruttolohns aus. Für kirchensteuerpflichtige Personen sind 8 bis 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland zu zahlen.
Unsere Berechnungen beziehen sich auf eine Nebentätigkeit, bei der Kinderfreibeträge nicht in Betracht gezogen werden.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.300 € |
---|---|---|
6 | Lohnsteuer | 1118,00 € |
6 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
6 | 9 % Kirchensteuer | 100,62 € |
6 | 9,3 % Rentenversicherung | 399,90 € |
6 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 55,90 € |
6 | 7,3 % Krankenversicherung | 316,05 € |
6 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 34,40 € |
6 | 2,3 % Pflegeversicherung | 98,90 € |
6 | Nettolohn | 2.176,23 € |