Wenn dein Bruttoeinkommen 4100 Euro beträgt, schwankt dein monatlicher Nettobetrag zwischen 2092 und 2954 Euro, je nach deiner Steuerklasse. Das entspricht einem jährlichen Nettogehalt von rund 25104 bis 35448 Euro. Die exakte Höhe deines Nettogehaltes wird durch Faktoren wie Lohnsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und deine Steuerklasse bestimmt. In Steuerklasse 3 kannst du etwa 2954 Euro netto verdienen, während in Steuerklasse 6 nur etwa 2092 Euro verbleiben.
Von deinem Bruttolohn werden Abzüge für die Lohnsteuer, Rentenversicherung sowie die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, wird auch diese abgezogen. Normalerweise fällt der Solidaritätszuschlag weg, könnte aber bei höherem Einkommen wieder relevant sein.
Die Unterschiede in den Steuerklassen resultieren aus persönlichen Lebensverhältnissen: Unverheiratete ohne Kinder zahlen in Steuerklasse 1 mehr Steuern, während verheiratete Personen oder Eltern, wie in Steuerklasse 3 oder 2, von höheren Freibeträgen profitieren und dadurch netto mehr erhalten. Andere Faktoren wie die Art der Krankenversicherung (ob gesetzlich oder privat), mögliche Kinderfreibeträge oder eine betriebliche Altersvorsorge beeinflussen das Nettogehalt ebenfalls. Eine betriebliche Altersvorsorge kann kurzfristig das Nettoeinkommen mindern, bietet jedoch langfristige finanzielle Sicherheit fürs Alter.
Inhalt
In Steuerklasse 1 fallen hauptsächlich alleinstehende Personen ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerklasse ist für Alleinstehende ohne Kinder die Standardoption.
Der größte Teil der Abzüge in Steuerklasse 1 ist die Lohnsteuer, die auf Basis des Bruttolohns berechnet wird. Darüber hinaus werden 9,3 % für die Rentenversicherung und etwa 7,3 % für die Krankenversicherung abgezogen. Hinzu kommen 1,7 % für die Pflegeversicherung, wobei kinderlose Personen über 23 Jahre einen Satz von 2,3 % haben. Abschließend werden 1,3 % des Bruttolohns für die Arbeitslosenversicherung einbehalten. Eine kirchliche Steuerpflicht erhöht die Steuerbelastung um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, je nach Wohnregion.
Für die folgende Berechnung gehen wir davon aus, dass wir eine alleinstehende Person ohne Kinder betrachten.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
1 | Lohnsteuer | 580,91 € |
1 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
1 | 9 % Kirchensteuer | 52,28 € |
1 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
1 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
1 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
1 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
1 | 2,3 % Pflegeversicherung | 94,30 € |
1 | Nettolohn | 2.603,76 € |
Steuerklasse 2 richtet sich spezifisch an alleinerziehende Arbeitnehmer, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beanspruchen können. Diese Steuerklasse umfasst ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Kindergeld beziehen. Dank des Entlastungsbetrags wird die Lohnsteuer niedriger berechnet als in Steuerklasse 1, was ein höheres Nettogehalt zur Folge hat.
Auch hier sind die Abzüge weitgehend standardisiert. Der größte Abzugsposten ist die Lohnsteuer, die unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags kalkuliert wird. Die Rentenversicherung beträgt 9,3 % vom Bruttolohn, und ungefähr 7,3 % werden für die Krankenversicherung abgezogen. Die Pflegeversicherung beträgt 1,525 % oder 1,775 % für kinderlose Personen über 23 Jahre. Für die Arbeitslosenversicherung werden 1,3 % des Bruttolohns veranschlagt. Ist eine Kirchensteuerpflicht vorhanden, sind zusätzliche 8 bis 9 % der Lohnsteuer zu zahlen, abhängig vom Bundesland.
Bei der folgenden Beispielrechnung handelt es sich um eine alleinerziehende Person mit einem Kinderfreibetrag von 1,0.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
2 | Lohnsteuer | 478,50 € |
2 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
2 | 9 % Kirchensteuer | 23,09 € |
2 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
2 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
2 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
2 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
2 | 1,5 % Pflegeversicherung | 69,70 € |
2 | Nettolohn | 2.759,96 € |
Die Steuerklasse 3 ist primär für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner kein oder wenig Einkommen hat. Diese Steuerklasse wird häufig von Ehepaaren gewählt, bei denen der Hauptverdiener der Klasse 3 zugeordnet ist und der Partner mit niedrigerem Einkommen in Steuerklasse 5 ist. Höhere Freibeträge führen zu einer signifikanten Reduzierung der Lohnsteuer, was dem Hauptverdiener ein höheres Nettogehalt sichert.
Die Kürzungen in Steuerklasse 3 sind vereinheitlicht. Der wesentliche Abzug ist die Lohnsteuer, die durch erhöhte Freibeträge verringert wird. Zusätzlich gibt es einen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3 % des Bruttogehalts, während für die Krankenversicherung etwa 7,3 % fällig werden. Für die Pflegeversicherung gilt ein Satz von 1,7 %, für kinderlose Mitarbeiter über 23 liegt er bei 2,3 %. Die Arbeitslosenversicherung erfordert 1,3 % des Bruttogehalts. Eine mögliche Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 % der Lohnsteuer.
Bei unseren Berechnungen berücksichtigen wir einen verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner ein geringes oder kein Einkommen hat und der Kinderfreibetrag bleibt unberücksichtigt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
3 | Lohnsteuer | 259,16 € |
3 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
3 | 9 % Kirchensteuer | 23,32 € |
3 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
3 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
3 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
3 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
3 | 2,3 % Pflegeversicherung | 94,30 € |
3 | Nettolohn | 2.954,47 € |
In Steuerklasse 4 finden sich üblicherweise verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse 4 ist und ein ähnliches Einkommen bezieht. Diese Steuerklasse ermöglicht eine ausgewogene Steuerlastverteilung für Paare mit gleichwertigem Einkommen.
Die standardisierten Abzüge umfassen mehrere Posten. Der größte davon ist die Lohnsteuer, die ohne zusätzliche Freibeträge für den Partner kalkuliert wird. Arbeitnehmer zahlen zudem 9,3 % des Bruttolohns in die Rentenversicherung und etwa 7,3 % in die Krankenversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung beansprucht 1,3 % des Bruttolohns. Bei einer Kirchensteuerpflicht kommen 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
In unserem Beispiel wird ein verheirateter Arbeitnehmer betrachtet, dessen Partner ebenfalls der Steuerklasse 4 zugeordnet ist, und der Kinderfreibetrag bleibt unberücksichtigt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
4 | Lohnsteuer | 580,91 € |
4 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
4 | 9 % Kirchensteuer | 52,28 € |
4 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
4 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
4 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
4 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
4 | 2,3 % Pflegeversicherung | 94,30 € |
4 | Nettolohn | 2.603,76 € |
Die Steuerklasse 5 wird vor allem von verheirateten Arbeitnehmern genutzt, deren Partner in Steuerklasse 3 ist und ein höheres Gehalt bezieht. Diese Konstellation ermöglicht es dem Hauptverdiener, Steuerklasse 3 zu nutzen, während der Partner mit geringerem Einkommen Steuerklasse 5 annimmt, was zu einer höheren Lohnsteuer für diesen führt.
Die Abzüge sind hier höher, da die Lohnsteuer ohne Partnereffekte berechnet wird. Die Sätze für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (etwa 7,3 %) sind unverändert. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für kinderlose über 23 Jahre sind es 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttolohns ab. Sollte eine Kirchensteuerpflicht bestehen, kann das zwischen 8 und 9 % der Lohnsteuer ausmachen, abhängig vom Bundesland.
Wir gehen von einer verheirateten Person aus, deren Partner der Steuerklasse 3 zugeordnet ist, und der Kinderfreibetrag wird nicht berücksichtigt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
5 | Lohnsteuer | 1006,08 € |
5 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
5 | 9 % Kirchensteuer | 90,54 € |
5 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
5 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
5 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
5 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
5 | 2,3 % Pflegeversicherung | 94,30 € |
5 | Nettolohn | 2.140,33 € |
Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die neben ihrem Hauptjob noch weitere Beschäftigungen haben. Da in dieser Klasse keine Freibeträge berücksichtigt werden, sind die Abzüge besonders hoch, was zu einem geringeren Nettobetrag führt.
In Steuerklasse 6 werden Steuern ohne jegliche Freibeträge abgezogen. Die üblichen Abzüge wie in anderen Steuerklassen gelten jedoch weiterhin: Beiträge von etwa 9,3 % des Bruttolohns für die Rentenversicherung und rund 7,3 % für die Krankenversicherung. Hinzu kommt ein Beitrag von 1,7 % zur Pflegeversicherung, wobei dieser für Kinderlose über 23 Jahre 2,3 % ausmacht. Die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttolohns ab. Sollte eine kirchensteuerpflicht bestehen, kommen je nach Bundesland 8 bis 9 % der Lohnsteuer hinzu.
Unsere Berechnungen beziehen sich auf eine zusätzliche Tätigkeit ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.
Steuerklasse | Bruttolohn | 4.100 € |
---|---|---|
6 | Lohnsteuer | 1050,41 € |
6 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
6 | 9 % Kirchensteuer | 94,53 € |
6 | 9,3 % Rentenversicherung | 381,30 € |
6 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 53,30 € |
6 | 7,3 % Krankenversicherung | 301,35 € |
6 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 32,80 € |
6 | 2,3 % Pflegeversicherung | 94,30 € |
6 | Nettolohn | 2.092,01 € |