Wenn dein Bruttogehalt 3900 Euro beträgt, variiert dein monatliches Nettogehalt zwischen 2007 und 2839 Euro, je nachdem, in welcher Steuerklasse du dich befindest. Dies ergibt einen jährlichen Nettogewinn von ungefähr 24084 bis 34068 Euro. Die Höhe deines Nettogehalts wird maßgeblich von Faktoren wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und deiner zugewiesenen Steuerklasse beeinflusst. In der Steuerklasse 3 kannst du etwa mit 2839 Euro das größte Nettogehalt erzielen, während in Steuerklasse 6 lediglich etwa 2007 Euro bleiben.
Von deinem Bruttolohn werden verschiedene Abgaben wie die Lohnsteuer, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Abgaben zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gerechtfertigt abgezogen. Solltest du der Kirchensteuer unterliegen, wird diese ebenfalls einbehalten. Zwar entfällt der Solidaritätszuschlag oft, jedoch kann er bei einem höheren Einkommen wieder relevant werden.
Die Unterschiede der Steuerklassen resultieren aus den individuellen Lebensverhältnissen: Singles ohne Kinder zahlen in Steuerklasse 1 höhere Steuern, während verheiratete oder Eltern mit Kindern, wie in Steuerklasse 3 oder 2, von besseren Freibeträgen profitieren und dadurch mehr Nettolohn erhalten. Weitere wichtige Faktoren wie die Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat), Kinderfreibeträge oder betriebliche Altersvorsorge beeinflussen ebenfalls dein Nettogehalt. Eine betriebliche Altersvorsorge kann kurzfristig dein Netto verringern, bietet aber eine langfristige finanzielle Absicherung im Alter.
Inhalt
In Steuerklasse 1 finden sich überwiegend alleinstehende Personen ohne Kinder, wie Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keinen Anspruch auf den Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Diese Steuerkategorie ist die Regelkategorie für Alleinstehende ohne Kinder.
Der größte Anteil der Abzüge in Steuerklasse 1 entfällt auf die Lohnsteuer, die auf Grundlage des Bruttoeinkommens berechnet wird. Anschließend werden Beiträge für die Rentenversicherung von 9,3 % und die Krankenversicherung mit rund 7,3 % erhoben. Zudem beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 1,7 %, wobei kinderlose Personen über 23 Jahre einen Satz von 2,3 % zahlen. Schließlich wird ein Anteil von 1,3 % des Bruttolohns für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Eine kirchliche Steuerpflicht erhöht die Steuerlast um 8 bis 9 % der Lohnsteuer, abhängig vom Bundesland.
Für die folgende Berechnung betrachten wir eine alleinstehende Person ohne Kinder.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
1 | Lohnsteuer | 530,41 € |
1 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
1 | 9 % Kirchensteuer | 47,73 € |
1 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
1 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
1 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
1 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
1 | 2,3 % Pflegeversicherung | 89,70 € |
1 | Nettolohn | 2.500,91 € |
Steuerklasse 2 ist speziell für alleinerziehende Erwerbstätige vorgesehen, die von dem Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende Gebrauch machen können. Diese Steuerklasse schließt Ledige, Geschiedene oder verwitwete Personen ein, die mit wenigstens einem Kind im Haushalt leben und Kindergeld erhalten. Durch den Entlastungsbeitrag fällt die Lohnsteuer geringer aus als in Steuerklasse 1, was letztendlich zu einem höheren Nettogehalt führt.
Auch in dieser Steuerklasse sind die Abzüge standardisiert. Der Großteil entfällt auf die Lohnsteuer, die den Entlastungsbetrag berücksichtigt. Die zu erbringenden Beiträge zur Rentenversicherung betragen ebenfalls 9,3 % des Bruttolohns, während etwa 7,3 % an die Krankenversicherung gehen. Für die Pflegeversicherung sind 1,525 % fällig, oder 1,775 % für Kinderlose über 23 Jahre. Die Arbeitslosenversicherung ist mit 1,3 % des Bruttolohns kalkuliert. Kirchensteuerpflicht bedeutet zusätzliche 8 bis 9 % auf die Lohnsteuer, je nach Bundesland.
In der Beispielrechnung gehen wir von einer alleinerziehenden Personen mit einem Kinderfreibetrag von 1,0 aus.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
2 | Lohnsteuer | 430,00 € |
2 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
2 | 9 % Kirchensteuer | 19,22 € |
2 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
2 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
2 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
2 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
2 | 1,5 % Pflegeversicherung | 66,30 € |
2 | Nettolohn | 2.653,23 € |
Steuerklasse 3 wird hauptsächlich von verheirateten Angestellten gewählt, deren Ehepartner weder ein Einkommen noch nur ein sehr geringes Einkommen hat. Diese Steuerklasse eignet sich für Ehepaare, bei denen der Hauptverdiener die Steuerklasse 3 auswählt und der Partner mit kleinerem Einkommen der Steuerklasse 5 zugeteilt ist. Dank der großzügigen Freibeträge, reduziert sich die Lohnsteuer erheblich, was dem Hauptverdiener zu einem höheren Nettoeinkommen verhilft.
In Steuerklasse 3 sind die Abzüge ebenfalls standardisiert gelistet. Der Hauptabzugsposten ist die Lohnsteuer, die durch die besseren Freibeträge niedriger ausfällt. Des Weiteren sind Beiträge zur Rentenversicherung von 9,3 % des Bruttogehalts fällig, während die Krankenversicherung rund 7,3 % des Gehalts beansprucht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 %, für Kinderlose über 23 Jahre klettert er auf 2,3 %. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt 1,3 % vom Bruttogehalt. Eine Kirchensteuer von 8 bis 9 % der Lohnsteuer wird je nach Bundesland fällig.
Die Berechnungen basieren auf einem verheirateten Arbeitnehmer, dessen Partner ein geringes oder kein Einkommen hat und bei dem der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
3 | Lohnsteuer | 219,66 € |
3 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
3 | 9 % Kirchensteuer | 19,76 € |
3 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
3 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
3 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
3 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
3 | 2,3 % Pflegeversicherung | 89,70 € |
3 | Nettolohn | 2.839,63 € |
Im Regelfall fällt ein verheirateter Arbeitnehmer in die Steuerklasse 4, wenn auch der Ehepartner in derselben Steuerklasse ist und ein vergleichbares Einkommen erzielt. Diese Klasse ermöglicht eine ausgeglichene Steuerlastverteilung für Paare, die etwa gleich hohe Einkommen haben.
Die Abzüge sind auch hier standardisiert. Der größte Kostenfaktor bleibt die Lohnsteuer, da keine besonderen Freibeträge für den Partner berücksichtigt werden. Zusätzlich entrichtet man 9,3 % des Bruttoeinkommens an die Rentenversicherung sowie rund 7,3 % an die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung beläuft sich auf 1,7 %, für kinderlose über 23-Jährige beträgt es 2,3 %, und bei der Arbeitslosenversicherung werden 1,3 % des Bruttogehalts angerechnet. Sollte eine Kirchensteuerpflicht bestehen, fallen weitere 8 bis 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer an.
Für unser Beispiel gehen wir von einem verheirateten Angestellten aus, dessen Partner in ebenfalls der Steuerklasse 4 ist und der Kinderfreibetrag bleibt unberücksichtigt.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
4 | Lohnsteuer | 530,41 € |
4 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
4 | 9 % Kirchensteuer | 47,73 € |
4 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
4 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
4 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
4 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
4 | 2,3 % Pflegeversicherung | 89,70 € |
4 | Nettolohn | 2.500,91 € |
Die Steuerklasse 5 wird größtenteils von verheirateten Angestellten gewählt, deren Partner in Steuerklasse 3 ist und ein höheres Einkommen hat. Diese Aufteilung erlaubt es dem Hauptverdiener, die Vorteile von Steuerklasse 3 zu nutzen, während der Partner mit geringerem Einkommen sich mit Steuerklasse 5 arrangiert, was zu einer höheren Lohnsteuer für diesen führt.
Die Abzüge in dieser Steuerklasse sind höher, da die Lohnsteuer ohne Partnerfreibeträge festgesetzt wird. Die Prozentsätze für die Rentenversicherung (9,3 %) und die Krankenversicherung (etwa 7,3 %) bleiben konstant. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 %, für kinderlose über 23-Jährigen sind es 2,3 %, und die Arbeitslosenversicherung zieht 1,3 % des Bruttogehalts ab. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, sind je nach Region Zusatzkosten von 8 bis 9 % der Lohnsteuer zu berücksichtigen.
Wir nehmen an, dass es sich um eine verheiratete Person handelt, die einen Partner in Steuerklasse 3 hat und der Kinderfreibetrag nicht berücksichtig wird.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
5 | Lohnsteuer | 938,41 € |
5 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
5 | 9 % Kirchensteuer | 84,45 € |
5 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
5 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
5 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
5 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
5 | 2,3 % Pflegeversicherung | 89,70 € |
5 | Nettolohn | 2.056,19 € |
Steuerklasse 6 betrifft Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob noch andere Arbeitsverhältnisse pflegen. Da in dieser Kategorie keine Freibeträge Anwendung finden, fallen die Abzüge erheblich aus, was zur Folge hat, dass das Nettogehalt geringer wird.
In Steuerklasse 6 berechnet man die Steuerabzüge ohne Berücksichtigung von Freibeträgen. Sämtliche anderen Abzüge sind jedoch den anderen Steuerklassen gleich: Beiträge zur Rentenversicherung machen etwa 9,3 % des Bruttogehalts aus und die Krankenversicherung deckt etwa 7,3 % ab. Des Weiteren beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 1,7 %, für kinderlose über 23-Jährige weitere 2,3 %. Schließlich werden für die Arbeitslosenversicherung 1,3 % des Bruttogehalts abgezogen. Solltest du kirchensteuerpflichtig sein, addieren sich je nach Bundesland 8 bis 9 % der Lohnsteuer hinzu.
Die Berechnungen basieren auf einer Zweittätigkeit ohne Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.
Steuerklasse | Bruttolohn | 3.900 € |
---|---|---|
6 | Lohnsteuer | 982,75 € |
6 | Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
6 | 9 % Kirchensteuer | 88,44 € |
6 | 9,3 % Rentenversicherung | 362,70 € |
6 | 1,3 % Arbeitslosenversicherung | 50,70 € |
6 | 7,3 % Krankenversicherung | 286,65 € |
6 | 0,8 % KV Zusatzbeitrag | 31,20 € |
6 | 2,3 % Pflegeversicherung | 89,70 € |
6 | Nettolohn | 2.007,86 € |