Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten, die bei den Ländern beschäftigt sind. Die Entgeltgruppe 6 TV-L umfasst qualifizierte Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und grundlegende fachliche Kenntnisse erfordern. Die Entgeltgruppe TV-L E 6 richtet sich vor allem an Fachkräfte in technischen, administrativen und sozialen Bereichen, die standardisierte Aufgaben mit […]